Globotel-Hotelberatung

Die 1. umweltorientierte Unternehmensberatung

Ihr Partner für mehr...

Hotel ist meine Leidenschaft

Tel.:+43(0) 699 190 76341

E-Mail: info(at)fanstars.de

Allgemeine Geschäftbedingungen der Globotel-Hotelberatung

Auszüge aus den AGB

für Dienstleistungen der Firma Globotel Hotelberatung
(Dienstleistungsvertrag)

Thomas Fanselow Mexikoplatz 25;  A- 1020 Wien

1.    Geltungsbereich

1.1    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Globotel-Hotelberatung – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt.

1.2    Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich binnen 14 Tagen  nach Bekanntgabe der Änderungen Widerspruch erhebt. Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Poststempels maßgeblich.

2.    Vertragsgegenstand

2.1    Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2    Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3    Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Allerdings unterliegt der Dienstleister einem Konkurrenzverbot.

3.    Zustandekommen des Vertrages

3.1    Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per e-Mail zustande.

3.2    Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung lautet wie folgt:
    deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch den Berater an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben in folgenden Bereichen ist:
         
          Unternehmensführung/Management-Beratung;
          Produktion, Technik und Logistik;
          Marketing, Verkauf und Vertrieb;
          Personal- und Sozialwesen;
          Finanz- und Rechnungswesen (Controlling) sowie

4.    Vertragsdauer und Vergütung

4.1    Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2    Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 2 Wochen zum Monatsende vereinbart.

4.3    Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird.

4.4    Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Beratertätigkeit zugrunde, unter Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes, bzw. gebuchtes Modul.

4.5       Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung mit Abzug der Anzahlung fällig. Bei Überschreitung der Zahlungs  termine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Oesterreichischen Nationalbank – zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.5 Bis 3 Tage vor dem vereinbarten Beratungsbeginn muss eine Anzahlung in Höhe von 30%, zuzüglich der jeweils gültigen  Umsatzsteuer, auf dem Konto der Globotel-Hotelberatung als Eingang zu verzeichnen sein

4.7    Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.8    Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 20 Prozent.

4.9    Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Berater an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuewidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.
Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Berater alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus dem Anlass der Auftragsdurchführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
Die Pflicht des Beraters zur Aufbewahrung der jeweiligen Unterlagen erlischt sechs Monate nach der Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei gemäß Absatz 1 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

5.    Leistungsumfang

5.1    Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

5.2    Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen.

5.3    Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat der den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

5.4    Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.5.    Alle Rechte an den im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung erstellten Werke, gleich welcher Art und Form, gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung (§ 4) auf den Auftraggeber über. Bis zur Zahlung ist der Auftraggeber zur Gänze von allen Rechten, insbesondere übertragbaren Nutzungs- und Urheberrechten ausgeschlossen.

6.    Verschwiegenheitspflicht

Soweit eine der Vertragsparteien im Rahmen der gemeinsamen Geschäftsbeziehungen Kenntnis von vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei bzw. der jeweils eingeschalteten Erfüllungsgehilfen (insbesondere technische Informationen sowie Informationen über geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten) erlangt, ist diese zur Geheimhaltung verpflichtet. Die Geheimhaltungs pflicht besteht auch nach Vertragserfüllung weiter.
Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeiter(inne)n, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm zur Kenntnis gelangten Kündigungs- oder Veränderungsabsichten von zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeitern des Beraters diesem unverzüglich mitzuteilen.

Dies stellt nur einen Auszug der AGB da.
Bei konkreten Anfragen  sende ich Ihnen selbstverständlich die kompletten AGB zu.

Thomas Fanselow

Globotel-Hotelberatung

Mexikoplatz 25 / 2 / 18
A-1020 Wien


Telefon: +43 (0) 1 216 5141
Mobil: +43 (0) 699 190 76341

Internetfax: 03212 - 115 4658
E-Mail: info(at)fanstars.de


Ust.-Id-Nr: ist benatragt








.